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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Versandgeschäft der Firma Perspektive Meldorf Stand 11.06.2007 Alle Geschäftsverbindungen mit der Firma Perspektive Meldorf, Eescher Weg 67, 25704 Meldorf, im Nachfolgenden Verkäufer genannt, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
 
§ 1    Allgemeines
(1)     Alle Verträge mit dem Verkäufer erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch ohne ausdrückliche Erwähnung und sind spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung akzeptiert.
(2)     Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3)     Zwischen Käufer und Verkäufer wird Deutsches Recht vereinbart, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
 
§ 2    Preise und Vertragsabschluss
(1)     Alle Preise sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt. Ein Auftrag kann auch durch Zusendung der Ware vom Verkäufer angenommen werden. Der Kunde ist an die Bestellung für 30 Tage gebunden, wenn er kein Verbraucher gem. § 13 BGB ist.
(2)     Für Irrtümer, Druck- oder Übermittlungsfehler wird keine Gewähr übernommen.
 
§ 3    Versandosten
(1)     Die Preise gelten ab Lager Meldorf.
(2)     Die Versandkosten werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
(3)     Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, sofern dieser kein Verbraucher gem. § 13 BGB ist. Ist der Käufer nicht Verbraucher, geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen die Gefahr für den Verlust oder die Verschlechterung der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Käufer zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten übernommen hat. Bei Verbrauchern geht die Gefahr für den Verlust oder die Verschlechterung der Sache auf den Verbraucher mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
 
§ 4    Liefertermin
(1)     Ein bestimmter Liefertermin gilt nur mit schriftlicher Bestätigung des Liefertermins durch den Verkäufer als vereinbart.
(2)     Wird der Liefertermin infolge von höherer Gewalt, wie Feuer, Arbeitskampf, unvorhergesehene Ereignisse oder sonstige von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände nicht eingehalten, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Verkäufer bei Eintritt eines dieser Ereignisse im Lieferverzug befunden hat.
(3)     Der Kunde hat das Recht, bei einer Leistungsverhinderung des Verkäufers von mehr als 1 Monat Dauer über den zugesicherten Liefertermin hinaus vom Vertrag zurück zu treten. Bis zum Ablauf dieser Frist bleibt der Käufer an sein Angebot gebunden. Davon bleiben jedoch die Rechte von Käufern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind unberührt.
(4)     Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und nicht verbindlich.
 
§ 5    Teillieferungen und Lieferbarkeit
(1)     Im Sinne einer schnellstmöglichen Auslieferung kann der Verkäufer Teillieferungen erbringen. Der Verkäufer wird hierzu ausdrücklich vom Käufer beauftragt. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Käufer dadurch nicht.
(2)     Für alle angebotenen Artikel gilt: Lieferung nur, solange der Vorrat reicht.
 
§ 6    Zahlung
(1)     Der Käufer kann zwischen Zahlung per Nachnahme, Lastschrift oder Kreditkarte wählen. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, auf Lieferung per Nachnahme oder Vorabüberweisung zu bestehen.
(2)     Die Standard-Zahlungsart ist die Zahlung per Nachnahme. Diese gilt ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, wenn der Käufer keine andere Zahlungsart in der Bestellung angegeben hat. Dies gilt auch, wenn durch fehlende Angaben des Käufers, die von der ihm gewünschte Zahlungsart nicht ausgeführt werden kann.
(3)     Abweichende Zahlungsweisen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
 
§ 7    Überschreitung der Zahlungsfrist
(1)     Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer auch ohne besondere Mahnung 30 Tagen nach Erhalt der Ware in Zahlungsverzug.
(2)     Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden, wird gegenüber Verbrauchern ab dem Tage der Fälligkeit, Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 5% über dem Basiszinssatz, berechnet. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, werden mindestens 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem Tage der Fälligkeit berechnet.
(3)     Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Eine Fälligstellung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
(4)      Für den Fall einer Rücklastschrift wird zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, dass der Käufer 10,00 EUR pauschaler Bearbeitungsgebühr an den Verkäufer als Schadenersatz zu zahlen hat. Die Forderung eines weitergehenden Schaden bleibt hiervon unberührt. Dem Käufer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(5)     Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu fordern, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger entstanden sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben hiervon unberührt.
 
§ 8    Aufrechnung, Zurückbehaltung
         Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit ihr Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 9    Gewährleistung
(1)     Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung oder Anwendung unserer Produkte, oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers als zugesicherte Eigenschaft. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Stoffmuster, Stickereien oder Gestaltung behält sich der Verkäufer vor. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel da es sich um Handarbeit und Naturstoffe handelt.
(2)     Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, so geltend die Vorschriften des §§ 377 HGB.
(3)     Die Rücksendungen beanstandeter Ware, außerhalb der Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz, müssen frei erfolgen. Im Falle einer berechtigten Reklamation werden die Portokosten erstattet; die Annahme unabgesprochener unfreier Rücksendungen wird generell verweigert.
(4)     Stellt sich heraus, dass die beanstandete Ware nicht fehlerhaft ist und/oder ein Bedienungs-, Handhabungs- oder sonstiger Fehler des Käufers ursächlich für die Rücksendung ist, so hat der Käufer die Rücksendungskosten, sowie die Kosten der Überprüfung zu tragen.
(5)     Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers besteht nach Wahl des Verkäufers zunächst aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
 
§ 10    Rückgabe Fernabgabegesetz
(1)      Widerrufsbelehrung
Der Käufer, wenn er Verbraucher gem. § 13 BGB ist, kann die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Perspektive Meldorf
Eescher Weg 67
25704 Meldorf
Fax: 04832-999-31
 
(2)     Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so muss der Käufer dem Verkäufer insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers durch versichertes Paket an den Verkäufer zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer und der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. Ende der Widerrufsbelehrung
 
(3)     Kosten der Rücksendung
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
 
(4)     Ausschluss des Widerrufs- und Rückgaberechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn
(a) die zu liefernde Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt wird, oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, oder die Ware auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
(b) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte geliefert werden.
 
§ 11   Schadensersatz
Im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Ware.
 
§ 12  Haftungsausschluss
(1)     Nicht zu vertreten hat der Verkäufer insbesondere Streik, Aussperrung,  behördliche Anordnung und nicht rechtzeitige Belieferung durch seine Zulieferer, solange der Verkäufer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden. Hier haftet der Verkäufer auch für fahrlässiges Handeln.
(2)     Alle Formen der höheren Gewalt sind nicht durch den Verkäufer zu vertreten.
(3)     Haftbar gemacht werden kann der Verkäufer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässiges Handeln des Verkäufers wird die Haftung ausgeschlossen.
(4)     Bei Verletzung von Hauptpflichten des Vertrages haftet der Verkäufer für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden. Hier haftet der Verkäufer auch für fahrlässiges Handeln.
(5)     Wenn und soweit die Haftung von dem Verkäufer ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.(6)     Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Verkäufers auf die typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.
 
§ 13  Eigentumsvorbehalt
(1)     Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2)     Der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibt der Verkäufer Eigentümer der gelieferten Waren.
(3)     Der Kunde tritt dem Verkäufer die ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüchen (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab.
(4)     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach  vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
(5)     Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Sache untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
(6)     Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
 
§ 14  Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1)     Erfüllungsort ist für die Vertragsparteien Meldorf, soweit der Käufer nicht Verbraucher ist.
(2)     Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz vom Verkäufer ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, den Käufer auch an einen anderen zuständigen Gerichtsstand als des Sitzes des Verkäufers diesen zu verklagen.
 
§ 16  Abschließendes
(1)     Wiederholte freiwillige Kulanzleistungen durch den Verkäufer begründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft.
(2)     Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten (personenbezogenen Daten) elektronisch zu speichern und weiter elektronisch zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den  Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Verkäufer beachtet.
§ 17  Datenschutzerklärung
         Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten elektronisch im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Die Daten werden lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung benutzt. Sie werden nicht an Dritte weiter gegeben oder veräußert.
 
§ 18   Salvatorische Klausel
         Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

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